Skip to main content

Melanie Kulzinger Kosmetik Wenzenbach

Erhöhung der Mitgliedsbeiträge des Hauptvereins zum 01.01.2024

Erhöhung der Mitgliedsbeiträge des Hauptvereins zum 01.01.2024 - muss das sein?

Ausgangslage: 

In der Jahreshauptversammlung des SV Wenzenbach am 24.11.2023 hat die Mitgliederversammlung mehrheitlich beschlossen, die Mitgliedsbeiträge für den Hauptverein ab dem 01.01.2024 zu erhöhen. 

Die Mitgliederversammlung stimmte für eine Erhöhung der Beiträge um 24,- €/Jahr/Beitrag. Das stellt für jedes Mitglied eine Erhöhung von 2,- €/Monat dar. 

Ab dem 01.01.2024 ergeben sich somit folgende Beiträge: 

Ein Bild, das Text, Screenshot, Schrift enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

Warum das Ganze? 

Das Leben wird teurer. Wir spüren überall die hohe Inflation. Um die weiter steigenden Ausgaben für den laufenden Betrieb (bspw. Versicherungen, Betriebskosten, Personal, Verbandskosten, etc.) tragen zu können, war eine Beitragserhöhung erforderlich. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die letzten Beitragserhöhungen in den Jahren 2012 (kleinere Anpassungen) und 2004 erfolgten. 

 

Ist die Erhöhung nicht zu viel? 

Der SV Wenzenbach bietet mit seinen sechs Abteilungen vielfältige Möglichkeiten für sportliche Aktivitäten und ein umfangreiches Kursangebot, welches von den Mitgliedern des Sportvereines genutzt werden kann. Ein Vergleich mit anderen Sportvereinen in der Region (vergleichbare Größe und Kursangebot) zeigt, dass selbst die nun höheren Beiträge des SV Wenzenbach immer noch im Mittelfeld liegen. 

Ein erwachsenes Mitglied in der Fußballabteilung zahlt beim SV Wenzenbach künftig 174,- €/ Jahr (HV 84,- € + Abteilungsbeitrag 90,- €). Andere Sportvereine haben hier Beiträge von 133,- € bis zu 240,- €.  

Ein Kind bis 13 Jahren in der Fußballabteilung hat künftig einen Beitrag von 102,- € (HV 42,-€ + Abteilungsbeitrag 60,- €). Der Vergleich in der Region hat hier Beiträge von 98,- € bis zu 162,- € hervorgebracht, weshalb wir uns hier noch im unteren Bereich befinden. 



Auch ein Sportverein muss stets im Auge behalten, seine laufenden Kosten zu decken. Aufgrund der gestiegenen Ausgaben in vielen Bereichen war eine Beitragserhöhung nun erforderlich und unabwendbar. Im Hinblick auf das umfangreiche Sportangebot, welches den Mitgliedern zur Verfügung steht und welches sich stets erneuert und an die Bedürfnisse der Mitglieder anpasst (aktuell Kinderballett, Karate, Crossfit, etc.), erscheint die oben genannte Erhöhung aus unserer Sicht nachvollziehbar und vertretbar. 

 

Sollten Sie mit der Beitragserhöhung nicht einverstanden sein, steht Ihnen selbstverständlich jederzeit das Recht zu, Ihre Mitgliedschaft zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres zu kündigen. Hierfür dürfen wir auf § 6 Abs. 2 der aktuellen Satzung verweisen. 

Zudem dürfen wir in diesem Zusammenhang – im Bedarfsfall - auf den Antrag des Landratsamtes auf Leistungen für Bildung und Teilhabe hinweisen: Antrag beim Landratsamt Regensburg auf Leistungen für Bildung und Teilhabe 










Unterstützen Sie unseren Verein als Werbepartner.